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   BSG, 12.08.1982 - 11 RA 58/81   

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https://dejure.org/1982,10271
BSG, 12.08.1982 - 11 RA 58/81 (https://dejure.org/1982,10271)
BSG, Entscheidung vom 12.08.1982 - 11 RA 58/81 (https://dejure.org/1982,10271)
BSG, Entscheidung vom 12. August 1982 - 11 RA 58/81 (https://dejure.org/1982,10271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger; Arbeitsverhältnis; Beitragsentrichtung; Rentenberechnung; Altersruhegeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.08.1971 - 1 RA 65/71

    Versicherungszeiten - Reichsgesetzliche Angestelltenversicherung - Wirksame

    Auszug aus BSG, 12.08.1982 - 11 RA 58/81
    Die Frage einer entsprechenden Anwendung auf versicherung5w rechtlich nach Reichsrecht zu beurteilende Beschäftigungen hat der Senat hier nicht zu entscheiden° Selbst wenn " was zweifelhaft ist " der Anwendungsbereich der in Art. 2 Abs. 2 20 Halbsatz des Zustimmungsgesetzes geregelten Ausnahme in diesem Umfang erweitert werden könnte, erschiene eine noch« malige Erweiterung auf das Danziger Recht nicht gerechte fertigto Zwar galten zunächst die reichsgesetzlichen Vor» schriften als Gesetze der Freien Stadt Danzig weiter; Danzig übernahm auch bis Ende 4923 jeweils das materielle Recht der deutschen Sozialversicherung (vgl BSGE 33, 123, 125 und 126); gleichwohl ist wegen der staatsreohtlichen Selbständigkeit der Freien Stadt Danzig ein Vergleich mit der derzeitigen Geltung von Bundesrecht in Berlin ausgeschlossen" Es kann de3halb dahinstehen, inwieweit sich das Danziger Soziel« versicherungsrecht z Zt der Beschäftigung ab 1937 vom Reich3a recht unterschied° Jedenfalls schließt die staetsrechtliohe Selbständigkeit der Freien Stadt Danzig nicht nur eine Gleichstellung von Danziger Beiträgen mit Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung, sondern auch eine Gleichstellung von Beitragszeiten unter Danziger Recht mit solchen unter Reichsrecht aus°.
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Über die Anrechnungsfähigkeit der in Polen zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung bestimmt mithin das polnische Rentenrecht (vgl BSG Urteil vom 12.8.1982 - 11 RA 58/81 - BSGE 54, 51, 52 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 3 S 3) .
  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 41/89

    Altersruhegeld auf Grund einer Beschäftigungszeit in Ostpreußen

    Auch wenn im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 54, 51, 52 [BSG 12.08.1982 - 11 RA 58/81]; 61, 30, 33) davon ausgegangen werde, daß die Beschäftigung in Marienburg als Beschäftigungszeit polnischen Rechts nach dem DPSVA bei der Feststellung der deutschen Rente des Klägers zu berücksichtigen sei, erfülle diese Zeit nicht die Funktion eines Brückenbeitrages iS von § 26 AVG.

    Das Abkommen stelle nämlich auch für zurückliegende Zeiten allein auf den Gebietsstand bei Vertragsabschluß ab und enthalte an keiner Stelle einen Hinweis darauf, daß Zeiten im "jeweiligen" Gebiet des anderen Staates gemeint seien (BSGE 61, 30, 31; BSGE 54, 51 [BSG 12.08.1982 - 11 RA 58/81]).

  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 58/85

    Beschäftigung im Deutschen Reich - Deutsches Reichsrecht - Konkurrenzverhältnis -

    Für Zeiten in der Freien Stadt Danzig hat der Senat bereits entschieden, daß sie aus der Sicht der Beklagten Zeiten "im anderen Staat" sind (BSGE 54, 51, 52 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 3; SozR 2200 § 1259 Nr. 69).

    Dies sind in der polnischen Aufstellung die Zeiten, die für den Berechtigten bei einem Inlandsaufenthalt in Polen rechtserheblich sind (vgl. Art. 8 des Gesetzes vom 23. Januar 1968 und §§ 2 Nr. 1, 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung vom 12. Dezember 1979); auf Auslandszahlungen des polnischen Versicherungsträgers kommt es insoweit nicht an (BSGE 54, 51, 53).

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 53/88

    In Danzig in der Zeit von 1940 bis Frühjahr 1945 zurückgelegte

    Zwar geht auch der erkennende Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem 11. Senat (BSGE 54, 51, 52 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 3 und SozR 2200 § 1259 Nr. 69 zu Danziger Zeiten vor 1940; BSGE 61, 30SozR 6710 Art. 4 Nr. 5 zu Zeiten in den ehemaligen deutschen Ostgebieten) - davon aus, daß das DPSVA Danzig ebenso wie die unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete in Ansehung des Abkommens zu dem Gebiet der Volksrepublik Polen rechnet, ohne über die völkerrechtliche Zuordnung im übrigen zu entscheiden (vgl. BSGE 42, 249 = SozR 2200 § 1318 Nr. 1; s. auch BVerfG SozR 2200 § 1318 Nr. 5).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 70/81

    Ausbildungsabschnitt; Fachschulausbildung; Prüfung; Beschäftigungszeit

    Zur Auslegung dieses Abkommens und des Zustimmungsgesetzes hat der Senat schon im Urteil vom 12. August 1982 - 11 RA 58/81 - Stellung genommen.
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